Pflegetagegeldversicherung (Pflegegeld / Pflegetagegeld)
Eine Pflegetagegeldversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Antragssteller in der Pflegepflichtversicherung abgesichert ist.
Hier wird ein Betrag vereinbart, den die Versicherung im Leistungsfall pro Tag bezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach der Pflegestufe: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Die Pflegegeldversicherung ist empfehlenswert, wenn man zu Hause gepflegt werden möchte. Es ist kein Kostennachweis erforderlich. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist unabhängig von dem deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut. Es gibt eine monatliche Pflegerente. Zusätzlich werden i.d.R. noch Überschüsse ausgezahlt. Die Pflegerente wird nur von wenigen Lebensversicherern angeboten und ist fur beide Pflegeformen geeignet: Die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim.
Ein Kostennachweis ist nicht nötig.
Pflegekostenversicherung
Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zur vereinbarten Obergrenze die noch offenstehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Eine Versicherungssumme stellt in der Pflegekostenversicherung immer eine Höchstgrenze dar.
Vorteile Pflegetagegeldversicherung
Vorteile Pflegerentenversicherung
Nachteil Pflegekostenversicherung
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Pflegerente |
Pflegegeld |
Pflegekosten |
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Organisation |
Lebensversicherer |
Krankenversicherer |
Krankenversicherer |
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Leistungsumfang |
Zahlung einer lebenslangen, garan- |
Zahlung eines festen Tagessatzes |
Erstattung der tatsächlich ange- fallenen, durch die gesetzliche |
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Verfügung |
Freie Verfügung über das Geld. |
Freie Verfügung über das Geld. Oft |
Leistung i.d.R nur zweckgebunden. |
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Beiträge |
stabil |
Beitragsanpassung auch dann |
Beitragsanpassung auch dann |
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Beitragszahlung |
laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag |
laufend |
laufend |
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Beitragsbefreiung |
Ja, Versicherung wird mit |
ja |
ja |
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Rückkauf |
ja |
nein |
nein |
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Definition |
Zwei Modelle |
Zwei Modelle |
Nur nach SGB Einstufung in |
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Demenz |
Bei einigen Gesellschaften im |
Demenz durch Koppelung an |
Demenz durch Koppelung an |
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Todesfalleistung |
ja, bei einigen Gesellschaften |
nein |
nein |
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Kündigungsrecht |
nein |
Versicherer verzichten meist auf |
Versicherer verzichten meist auf |
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Warte- und |
Wartezeiten bei einigen |
Eine Reihe von Gesellschaften |
Eine Reihe von Gesellschaften |
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Gewinnbeteiligung |
ja |
nein |
nein |
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kostenlose |
Bei den meisten Gesellschaften ist |
Bei diversen Gesellschaften |
Bei diversen Gesellschaften |