Vergleichen Sie direkt bis zu 40 Krankenversicherungen

private Pflegeversicherung

private Pflegeversicherung

 

Pflegetagegeldversicherung (Pflegegeld / Pflegetagegeld)

Eine Pflegetagegeldversicherung kann abgeschlossen werden, wenn der Antragssteller in der Pflegepflichtversicherung abgesichert ist.
Hier wird ein Betrag vereinbart, den die Versicherung im Leistungsfall pro Tag bezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach der Pflegestufe: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Die Pflegegeldversicherung ist empfehlenswert, wenn man zu Hause gepflegt werden möchte. Es ist kein Kostennachweis erforderlich. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.

Pflegerentenversicherung


Die Pflegerentenversicherung ist unabhängig von dem deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebaut. Es gibt eine monatliche Pflegerente. Zusätzlich werden i.d.R. noch Überschüsse ausgezahlt. Die Pflegerente wird nur von wenigen Lebensversicherern angeboten und ist fur beide Pflegeformen geeignet: Die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim.
Ein Kostennachweis ist nicht nötig.


Pflegekostenversicherung


Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zur vereinbarten Obergrenze die noch offenstehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Eine Versicherungssumme stellt in der Pflegekostenversicherung immer eine Höchstgrenze dar.


Vorteile Pflegetagegeldversicherung

  • günstige Beiträge aber stetig steigende Beiträge 


Vorteile Pflegerentenversicherung

  • stabile Beiträge bis zum Lebensende
  • Beitragsbefreiung ab der 1. Pflegestufe
  • z.T. keine Beiträge mehr ab dem 85. Lebensjahr
  • vereinbarte garantierte Pflegerente (+Überschüsse) wird geleistet, egal wer, wo, und wie viel mit welchem Aufwand pflegt.


Nachteil Pflegekostenversicherung

  • man ist von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Sämtliche Kosten, für die man eine Erstattung möchte, müssen mit Rechnungen nachgewiesen werden. Damit verbunden ist auch die Einschränkung, dass nur Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gezahlt werden.

 

       
       
 

Pflegerente

Pflegegeld
(Pflegetagegeld)

Pflegekosten

Organisation

Lebensversicherer

Krankenversicherer

Krankenversicherer

Leistungsumfang

Zahlung einer lebenslangen, garan-
tierten Rente plus Überschüsse

Zahlung eines festen Tagessatzes
für die entsprechende Pflegestufe

Erstattung der tatsächlich ange- fallenen, durch die gesetzliche
Pflegeversicherung nicht abge-deckten Kosten innerhalb des
vereinbarten Höchstbeitrages.
Wichtig: Die Unterbringung und
Verpflegung wird nicht übernommen

Verfügung

Freie Verfügung über das Geld.
Art der Pflege spielt keine Rolle

Freie Verfügung über das Geld. Oft
Unterschiede in der Leistung bei
häuslicher oder stationärer Pflege

Leistung i.d.R nur zweckgebunden.
Art der Pflege spielt i.d.R keine Rolle

Beiträge

stabil

Beitragsanpassung auch dann
möglich, wenn Leistungen höher
sind als erwartet. Evtl. an Erhöhung
des Leistungsumfangs gekoppelt

Beitragsanpassung auch dann
möglich, wenn Leistungen höher
sind als erwartet. Evtl. an Erhöhung
des Leistungsumfangs gekoppelt

Beitragszahlung

laufend, abgekürzt, Einmalbeitrag
Bis Eintritt des Leistungsfalls

laufend
sehr oft auch während des
Leistungsfalls

laufend
sehr oft auch während des
Leistungsfalls

Beitragsbefreiung

Ja, Versicherung wird mit
reduzierter Leistung fortgeführt

ja

ja

Rückkauf

ja

nein

nein

Definition
Pflegefall

Zwei Modelle
a) nach SGB Einstufung in
gesetzliche Pflegestufen
b) ADL2-Kriterien mit sechs ADLs
und ohne Zeitfaktor

Zwei Modelle
a) Meist nach SGB Einstufung in
gesetzliche Pflegestufen
b) selten nach ADL Kriterien mit
sechs ADLs und ohne Zeitfaktor

Nur nach SGB Einstufung in
gesetzliche Pflegestufen

Demenz

Bei einigen Gesellschaften im
Leistungsumfang eingeschlossen.
Bei Koppelung an gesetzliche
Pflegestufen nicht abgedeckt

Demenz durch Koppelung an
gesetzliche Pflegestufen fast nie
abgedeckt

Demenz durch Koppelung an
gesetzliche Pflegestufen fast nie
abgedeckt

Todesfalleistung

ja, bei einigen Gesellschaften

nein

nein

Kündigungsrecht
durch Versicherer

nein

Versicherer verzichten meist auf
das ordentliche Kündigungsrecht

Versicherer verzichten meist auf
das ordentliche Kündigungsrecht

Warte- und
Karrenzzeiten

Wartezeiten bei einigen
Gesellschaften wählbar. Karenz-
zeiten bei einigen Gesellschaften,
deren Dauer der Kunde bestimmen
kann.

Eine Reihe von Gesellschaften
verzichten auf Warte- und
Karenzzeiten

Eine Reihe von Gesellschaften
verzichten auf Warte- und
Karenzzeiten

Gewinnbeteiligung

ja

nein

nein

kostenlose
Assistance-
leistungen

Bei den meisten Gesellschaften ist
die Pflegerente mit umfangreichen
kostenlosen Assistanceleistungen
ausgestattet

Bei diversen Gesellschaften
Vertragsbestandteil

Bei diversen Gesellschaften
Vertragsbestandteil

 
 
Schließen
loading

Video wird geladen...